Die Sache mit der Dankbarkeit …

Laut Definition – nachzulesen unter anderem auf Wikipedia – ist Dankbarkeit „ein positives Gefühl oder eine Haltung in Anerkennung einer materiellen oder immateriellen Zuwendung, die man erhalten hat oder erhalten wird“.

Je nach bekannten oder vermuteten Urheber_innen der in der Definition als Auslöser die Dankbarkeit erkannten Zuwendung, sind Menschen jenen wohlmeinenden Menschen dankbar, von denen ihnen Gutes widerfahren ist, einem gütigen Gott oder auch einem günstigen bzw. mildem Schicksal, weil es sie etwa vor Unheil bewahrt hat.

Gemeinsam ist allen Kontexten, die Dankbarkeit hervorrufen, dass die erfahrene Zuwendung nicht zu erwarten war, nicht verlangt wurde (und auch nicht verlangt werden kann/ konnte), freiwillig gewährt wurde und nicht an die Verpflichtung zu einer Gegenleistung geknüpft ist – also, dass in ihrem Zentrum das steht, was wir landläufig als Geschenk bezeichnen, im wörtlichen wie im übertragenen Sinne.

Wäre also der Umstand, dass sich Asylwerber_innen in Österreich aufhalten dürfen, ein Geschenk – also eine „Zuwendung“, deren Erfahrung zur Quelle von Dankbarkeit geworden wäre oder werden könnte – wäre dieser Zustand frei von der Verpflichtung zu einer Gegenleistung.

Wäre die Gewährung der Zuwendung geknüpft an die Erwartung einer Gegenleistung, wäre man nicht mehr beschenkt worden, sondern man wäre in einen Handel, also eine Form von Geschäftsbeziehung eingetreten, in der sich (erbrachte) Leistung und (zu erbringende) Gegenleistung die Waage halten sollten, wollte man das Geschäft als gerecht betrachten.

Dass dem so sei, wird erfahrungsgemäß in Verträgen geregelt, die Rechte und Pflichten auflisten und beschreiben, denen man sich durch den eingegangenen Handel unterwirft. Verträge, also ein vereinbartes Zusammenspiel von Rechten und Pflichten, gibt es in allen öffentlichen und privaten Bereichen unseres Lebens: im Beruf, im Geschäftsleben, in der Familie, in der Beziehung zum Staat – und auch in der Beziehung zur Religion.

Dort allerdings subsummieren sich die einer langen Liste von Pflichten gegenüberstehenden (ausgleichenden) Rechte eigentlich in nur einem Recht: Nur, wer sich an die Gebote (die als Verbote und Weisungen formulierten Pflichten) der Religion hält, darf für sich (als Recht) in Anspruch nehmen, ein Mitglied der Gemeinschaft zu sein.

Nun kann man – wenn man möchte – den Umstand, dass sich Asylwerber_innen in Österreich aufhalten darf, als einen Handel, basierend auf einem Vertrag, bestehend aus Rechten und Pflichten, sehen – sofern man gleichzeitig sicherstellt, dass den auferlegten Pflichten in ausgewogener Weise festgeschriebene und einklagbare Rechte gegenüberstehen.

Diesem Verständnis eines Handels die Gestalt der Religion überzustülpen, indem man als „Gebote“ formuliert, was eigentlich eine Mischung aus romantisierender Eigen-Sicht des Formulierenden auf die eigenen Kultur und defizitorientierter Sicht auf die Betroffenen und ihre Kultur ist, degradiert die Betroffenen de facto zu Bittsteller_innen in einem hierarchisch strukturierten Gewalten-System.

In einem solchen System wird „Zuwendung“ durch den hierarchisch höher Stehenden als Funktion aus Gehorsam und Loyalität der Betroffenen (als eingefordertem Dank für die „Zuwendung“) gewährt.

Die Bewusstheit solcherart eingeforderten Dankes bei den Betroffenen bezeichnet man als „Dankesschuld“, und diese ist per Definition – ebenfalls u.a. nachzulesen auf Wikipedia – ein negatives Gefühl, das die Betroffenen dazu bringen kann, auch den Helfer_innen gegenüber negative Gefühle zu entwickeln.

Oder anders gesagt: Eingeforderter Dank widerspricht dem gesellschaftlichen Konzept von Dankbarkeit nicht nur strukturell, er steht – psychologisch betrachtet – der Entstehung von Dankbarkeit diametral entgegen.

© Veronika Bernard 2019

 

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