Wo man mit Wahlen die Grenze schrieb oder können Grenzen tatsächlich demokratisch festgelegt werden?

In Zentraleuropa war Vielsprachigkeit immer üblich. Erst seit dem 19. Jahrhundert kämpften Nationalist*innen um die Frage, welche Sprache wo sichtbar werden darf (und welche nicht). In Südkärnten eskalierten diese Konflikte erstmals nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, um die Frage des Grenzverlaufs und während der NS-Herrschaft in Enteignung und Deportation. Slowenischsprachige Österreicher*innen waren als Partisan*innen Teil der einzigen größeren Gruppe, die die Anforderungen der Moskauer Deklaration an die österreichische Bevölkerung erfüllte, einen eigenen Beitrag zur Befreiung vom Nationalsozialismus zu leisten. Angesichts der schon wenige Jahre nach der Befreiung aber wieder aufgenommenen Kontinuität zu NS-Strukturen und dem Einfluss ehemaliger Nationalsozialist*nnen in Verwaltung, Politik und gesellschaftlichen Strukturen wurde dieses historische Verdienst der Partisan*innen zum kollektiven „slowenischen Verrat“ umgedeutet. Auch die im Staatsvertrag 1955 von den Alliierten eingeforderten Rechte für die slowenischsprachigen Kärntner*innen wurden nur schleppend, beschränkt oder gar nicht eingelöst – besonders charakteristisch war eben der Umgang mit dem Recht auf zweisprachige Ortsbezeichnungen. Deutschnationale Organisationen deuteten diese als „slowenischer“ Besitzanspruch, der „Abwehrkampf“ wurde nicht als historisches Ereignis, sondern als gegenwärtige Bedrohung ständig wieder aktualisiert.

Genau diese Diskussion um die Grenze hat ihre Wurzel in der Rezeption der Grenzkonflikte unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg. Dabei war die Ausrufung der Republik Deutschösterreich von Konflikten um praktisch alle ihrer Grenzen zu den anderen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie begleitet. Gerade die Gemischt- und Vielsprachigkeit in Grenzregionen stand im Widerspruch zu den Annahmen der USA, deren Ziel es war, eine Nachkriegsordnung zu schaffen, die einen langen Frieden garantierte. Das „Selbstbestimmungsrecht der Völker”, das die USA als Lösung versprachen, fußte aber auf der falschen Annahme vieler „einheitlicher“ „Völker“, die jeweils abgeschlossene Regionen besiedeln. Mehr- oder gar Gemischtsprachigkeit war zwar eine soziale/kulturelle Realität, aber ohne politische Antwort.

Nach dem Ende des Krieges war die Zugehörigkeit des heutigen Südost-Kärnten unklar. Anfang November 1918 besetzten Truppen des neu gegründeten Jugoslawien (offiziell der Staat der Slowenen, Kroaten und Serben, SHS-Staat) gemischtsprachige Gebiete Südost-Kärntens. Die darauffolgenden Kämpfe zwischen Verbänden mit meist deutschnationalen Freiwilligen und dem nunmehrigen Königreich der Slowenen, Kroaten und Serben gingen als „Kärntner Abwehrkampf“ in die österreichischen Geschichtsbücher ein. Tote und Verwundete gab es aber auch in anderen Grenzkonflikten etwa in der Steiermark oder im späteren Burgenland. Dort waren es genau die umgekehrten Vorzeichen: Österreichische Truppen besetzten historisch ungarisches Gebiet, den „Abwehrkampf“ führten ungarisch-nationalistische Freiwillige. Für fast ganz Südkärnten sah der Vertrag von St. Germain schließlich eine Volksabstimmung vor, sowie – ohne vorherige Volksabstimmung – eine Abtretung vom Val Canale-Kanalska dolina-Kanaltal an Italien und vom Mežiška-Mießtal, von Dravograd-Unterdrauburg und von der Gemeinde Jezersko-Seeland an das SHS-Königreich. Die Mehrheit der Bevölkerung, auch der slowenischsprachigen, wählte am 10. Oktober 1920 den Verbleib bei Österreich. In der Darstellung dieses Ereignisses wurde die mehrheitliche Entscheidung zum ersten Erfolg, den die junge Republik für sich verbuchen konnte, aber auch zum Moment, in dem sich deutschnationale Forderungen das erste Mal durchsetzten. Der Jahrestag der Abstimmung vom 10. Oktober 1920 wurde zum Kärntner Landesfeiertag. In der Erinnerungskultur vor Ort stand aber nicht Österreich im Vordergrund, sondern die Abgrenzung zu Jugoslawien.

Der Kärntner Fall stellt für die europäische Geschichte dennoch einen unerwarteten Wendepunkt dar, der bis heute als viel zu wenig beachteter Ausnahmefall erscheint: Im Oktober 1920 wurde praktisch das erste Mal in der Geschichte der Verlauf von Grenzen mit tatsächlich demokratischen Mitteln festgelegt. Auch wenn die Entscheidung zum Staatsgebiet der Republik nur in zwei Ausnahmen so gefällt wurde (außer in Kärnten 1920 noch im späteren Burgenland 1921), zeigen diese beiden Beispiele doch, dass Konflikte und Gewalt auch demokratisch und friedlich gelöst werden konnten. Überraschend war für die Republik im Oktober 1920 außerdem der klare Ausgang, der alle fraglichen Gebiete Kärntens Österreich zusprach. Nur nebenbei sei erwähnt, dass Demokratie hier so wie in der österreichischen Bundesverfassung verstanden werden muss: Nicht als Diktatur der Mehrheit, sondern als Struktur und Regelung von Mechanismen, die Kompromisse ermöglicht und Ausgleich herstellt. Die Mehrheit der slowenischsprachige Kärntner*innen votierten am 10. Oktober 1920 für Österreich – auch angesichts von Apellen und Versprechungen von Schutz der Sprachverwendung.

Obwohl die Ereignisse bis heute unterschiedlich beurteilt werden, haben sich die Konflikte zwischen der politischen Vertretung von deutsch- und slowenischsprachigen Kärntner*innen seit den 2000er Jahren merklich entspannt. Nichtsdestotrotz haben sich diese historischen Ereignisse als Form von Traumata in das kollektive Gedächtnis der slowenischsprachigen Kärntner*innen eingeschrieben. Und ohne den jahrzehntlangen Kampf der slowenischsprachigen Kärntner*innen um die im Staatsvertrag von 1955 verbrieften Rechte, wie etwa die zweisprachigen Ortstafeln, wäre eine Entschärfung des Konflikts, der am Ende nicht top down, sondern bottom up verlaufen ist, nicht möglich gewesen. So startete etwas 50 Jahre nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 2005 die Initiative „vidna domovina“/„sichtbare Heimat“ eine Aktion mit Tafeln, die wie amtliche Ortstafeln wirkten, es aber nicht waren. Privatleute konnten sie kaufen und auf Privatgrund aufstellen. Aber erst im Jahr 2011 konnte mit Hilfe einer absichtlich herbeigeführten Geschwindigkeitsüberschreitung eines slowenischen Rechtsanwaltes die Thematik durch ein Verfassungsgerichtsurteil eingeschränkt gelöst werden.

Dennoch ist das gröbste Problem des Sprechens und Schreibens über Fälle von nationalistisch aufgeladenen Konflikten, dass sie von klar abgrenzbaren und voneinander unterschiedenen Gruppen ausgehen. In Wahrheit stellen sie diese eindeutigen Kategorien aber damit erst her (und wissenschaftliche Arbeiten sind da häufig keineswegs differenzierter). Wenn aber beispielsweise der Kärntner Grenzkonflikt nicht einfach damit erklärt wird, dass die Deutschsprachigen und die Slowenischsprachigen einander bekämpften, werden andere Fragen gestellt, die deutlich weiter führen.

Stefan Benedik ist Historiker und Kurator am Haus der Geschichte Österreich (hdgö), wo er das Team Public History leitet. Für die Webplattform des hdgö hat er gemeinsam mit Sophie Gerber, Birgit Johler, Markus Fösl und Dominik Ivancic die Webausstellung Abgestimmt! Wie Grenzen entstehen erstellt.

Noch ein Tipp:

Welche (Schul-)Bildung brauchen Minderheiten? von Vladimir Wakounig und Was wir fordern! Minderheitenbewegungen im 20. und 21. Jahrhundert von Cornelia Kogoj im Rahmen der Web-Reihe Was wir fordern! der Initiative Minderheiten


Fotocredits:

Metalltafel „Sichtbare Heimat“/„vidna domovina“ der gleichnamigen Initiative, 2005
Haus der Geschichte Österreich

Plakat des Kärntner Heimatdiensts “Es gibt kein Slowenisch Kärnten”, 1972, ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

Übergabe der Tafel „Sichtbare Heimat“/„vidna domovina“ an Bundespräsident Heinz Fischer, FotografIn unbekannt, 2.5.2005

 

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